Hinweise für persönliche Vorsprachen und Besuche beim Standesamt Euskirchen!

Das Standesamt Euskirchen ist ausschließlich vormittags zwischen 08.30 Uhr und 12.30 Uhr geöffnet (Nachmittagstermine nach telefonischer Vereinbarung).

Aktuelle Information
Aufgrund der durch den Serverausfall (Cyber-Attacke auf das Rechenzentrum Südwestfalen) im November und Dezember 2023 bedingten Nacharbeiten ist das Standesamt Euskirchen bis einschließlich 14.02.2024 jeden Mittwoch geschlossen und nur bedingt telefonisch erreichbar. Die Schließung betrifft den 17.01.2024, 24.01.2024, 31.01.2024, 02.02.2024 und 14.02.2024.

Die im November und Dezember nicht beurkundeten Geburten und Sterbefälle werden aktuell chronologisch im elektronischen Register erstmalig erfasst. Entsprechende Geburtsurkunden werden den Eltern automatisch zugesandt. Entsprechende Sterbeurkunden werden den Bestattern zugesandt, welche diese an die Angehörigen weiterleiten.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme, aber so kann eine zeitnahe elektronische Erfassung der o.g. Personenstandsfälle umgesetzt werden.

Eheschließungen
Eheschließungen sollten schriftlich unter Vorlage aller gesetzlich vorgeschriebenen Urkunden und Dokumente angemeldet werden. Jeder Verlobte füllt für sich einen Vordruck aus. Den entsprechenden Vordruck können Sie hier ausdrucken: Vordruck zur schriftlichen Anmeldung einer Eheschließung

Beantragung von Urkunden
Ähnliches gilt für die Anforderungen von Urkunden oder Bescheinigungen. Auch diese sollten schriftlich angefordert werden. Einen Vordruck zur schriftlichen Beantragung von Urkunden finden Sie hier: Vordruck zur Beantragung von Urkunden

Weitere Fragen können Sie gerne telefonisch oder per E-Mail abklären.

Telefonische Erreichbarkeit
Telefonisch ist das Standesamt Euskirchen vormittags in der Zeit zwischen 08.30 Uhr und 12.30 Uhr erreichbar. Alternativ können Sie Anfragen per E-Mail oder per Post senden.


Standesamt Euskirchen im Haus Bibo/Dicker Turm

Das Standesamt beurkundet den Stand einer Person, wobei Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle und die daraus resultierende Fortführung der Geburten-, Familien- und Sterberegister den Hauptteil ausmachen. Aber auch unter Erklärungen zur Namensführung und Vaterschaftsanerkennungen liegen in dem weitreichenden Aufgabenfeld des Standesbeamten.

Bei Vaterschaftsanerkennungen, namensrechtlichen Erklärungen oder Anmeldungen zu Eheschließungen müssen Sie spätestens 30 Minuten vor Ende der jeweiligen Öffnungszeiten im Standesamt vorsprechen

Ihre Ansprechpartner beim Standesamt Euskirchen:

Stefanie König-Mülders Iris Wichterich
Tel.: +49 (0)2251 14-528 Tel.: +49 (0)2251 14-364
Fax: +49 (0)2251 1458-528 Fax: +49 (0)2251 1458-364
E-Mail: skoenig-muelders(at)euskirchen.de  E-Mail: iwichterich(at)euskirchen.de
  
Andrea Leuschner  Dagmar Rymus
Tel.: +49 (0)2251 14-413  Tel.: +49 (0)2251 14-329
Fax: +49 (0)2251 1458-413  Fax: +49 (0)2251 1458-329
E-Mail: aleuschner(at)euskirchen.de   E-Mail: drymus(at)euskirchen.de 
  
Frank Michalski (Leitung Standesamt)Markus Kessenich
Tel.: +49 (0)2251 14-327Tel.: +49 (0)2251 14-260
Fax: +49 (0)2251 1458-327Fax: +49 (0)2251 1458-260
E-Mail: fmichalski(at)euskirchen.de E-Mail: mkessenich(at)euskirchen.de