Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut

Aufruf zur Bedarfsanmeldung

Das Land NRW hat infolge des russischen Angriffskrieges und den damit einhergehenden Preissteigerungen in sämtlichen Lebensbereichen Anfang 2023 das Unterstützungsprogramm „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ aufgelegt. Mit diesem Programm stellt das Land den Kommunen (Städte, Kreise und Gemeinden) insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel ist es, die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur unbürokratisch zu entlasten und finanzielle Mehrbelastungen aufgrund steigender Energiepreise und der hohen Inflation abzufedern.

Gegenstand der Billigkeitsleistung kann die Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie zur Anpassung an den erhöhten Bedarf und einer zunehmenden Inanspruchnahme von Angeboten vor dem Hintergrund krisenbedingt steigender Energiepreise sowie der aktuell hohen Inflation sein.

Zu den Einrichtungen der sozialen Infrastruktur zählen nach den Richtlinien des Stärkungspaktes NRW Sozial- und Schuldnerberatungen, Tafeln, Kleiderkammern, Sozialkaufhäuser, Lebensmittelverteiler, Wohnungslosen- und Suchtberatungseinrichtungen, Erwerbslosenzentren, Seniorentreffs, Begegnungseinrichtungen und Nachbarschaftsnetzwerke in den Quartieren, Frauenberatungsstellen u.ä..
Ausgaben für Personal, das unmittelbar zur Erbringung der Unterstützungsleistungen eingesetzt wird, ist förderfähig, soweit es sich um zusätzliche Ausgaben aufgrund einer krisenbedingten, temporären Ausweitung der Beschäftigungszeiten für bestehendes Personal oder höhere, zusätzliche Personalbedarfe aufgrund einer verstärkten Inanspruchnahme und einem damit einhergehenden, ebenfalls zeitlich begrenzten Ausbau der sozialen Dienstleistung handelt.
Überhaupt ist die Voraussetzung „krisenbedingter Mehraufwand“ grundlegendes Entscheidungskriterium. Doppelförderungen sind ausgeschlossen. Eine Förderung über den Stärkungspakt ist auch ausgeschlossen, wenn eine Vollfinanzierung über eine Drittmittelförderung besteht.

Die Stadt Euskirchen hat vom Land NRW im Rahmen des Stärkungspaktes einen Betrag in Höhe von 351.603 € erhalten. Die Mittel müssen für den Zeitraum 01.01. bis zum 31.12.2023 eingesetzt werden.

Die Stadt Euskirchen beabsichtigt, mit dem erhaltenen Betrag freie Träger, Institutionen, Vereine u.ä. zu unterstützen. Zu diesem Zweck startet sie diesen öffentlichen Aufruf, Bedarfe in diesem Zusammenhang anzumelden.

Bedarfe können bis zum 20.05.2023 angemeldet werden. Zur Bedarfsmitteilung ist das nachstehende Formular vorgesehen.

Die Richtlinien des Stärkungspaktes sowie eine Begleitinfo in Form einer FAQ-Liste finden Sie ebenfalls nachstehend.