Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht/Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrages

Die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht haben sich zum 01.01.2013 geändert. Zuständig für die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrages ist nun die Beitragsservicestelle von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln.

Ob eine der Befreiungs-oder Ermäßigungsvoraussetzungen bei Ihnen erfüllt wird, können Sie hier nachlesen und, sofern Sie eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllen, direkt über das Portal Ihren Antrag stellen.