Austauschaktion der Restmüll-Abfallbehälter

Im Zuge der Digitalisierung führt die Kreisstadt Euskirchen mit der Firma Schönmackers das ldentSystem für die gebührenpflichtigen Restmüllbehälter ein.

Alle angemeldeten Restmüllbehälter in Euskirchen werden dazu in den kommenden Wochen gegen Restmüllbehälter mit einem digital auslesbaren Chip im Deckel ausgetauscht. Über den eingebauten Chip können die Restmüllbehälter eindeutig den Grundstücken zugeordnet werden.

Dafür erhalten die Behälter einen Aufkleber mit Angabe der Behälternummer, der Grundstücksanschrift, der Abfallart "Restmüll", der Behältergröße und eines Barcodes. Diese Daten werden mit dem Chip verbunden und beim Einhängen des Behälters in den Leerungskamm des Müllfahrzeugs ausgelesen. Dabei wird überprüft, ob der Behälter ordnungsgemäß angemeldet und der Leerungstag korrekt ist.

Es befinden sich weder auf dem Chip noch auf dem Aufkleber personenbezogene Daten.

Es ändert sich nichts am Gebührensystem. Die Abrechnung der Abfallgebühren erfolgt weiterhin als Einheitsgebühr bezogen auf das Volumen der Restmülltonne. Sondergebühren für Sperrmüll usw. werden nicht erhoben.

Weshalb dann trotzdem die Umstellung? Illegal herausgestellte Restmüllbehälter, also die Behälter, für die keine Abfallgebühren bezahlt werden oder die zweimal an einem Leerungstag an verschiedenen Standorten herausgestellt werden, fallen durch die Auslesung der Daten auf und werden ungeleert stehen gelassen. Illegale Behälter werden eingezogen. Eine unentgeltliche Abfallentsorgung auf Kosten der Allgemeinheit ist dann nicht mehr möglich.

Für die Austauschaktion ist Ihre Mithilfe erforderlich!

Der Abzug der bisher genutzten Restmüllbehälter und die Aufstellung der gechippten neuen Restmüllbehälter findet im Zeitraum 18.11. bis voraussichtlich 13.12.2024 statt. Begonnen wird am Tag der Restmüllabfuhr in den jeweiligen Bezirken. Die Nummer Ihres Bezirks finden Sie auf dem Abfuhrkalender.

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Bezirk

Beginn der Aktion

Bezirk

Beginn der Aktion

1 - montags18.11.20246 - montags25.11.2024
2 - dienstags19.11.20247 - dienstags26.11.2024
3 - mittwochs20.11.20248 - mittwochs27.11.2024
4 - donnerstags21.11.20249 - donnerstags28.11.2024
5 - freitags22.11.202410 - freitags29.11.2024

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Wurde Ihr Restmüllbehälter bereits an diesem Tag getauscht, kann dieser auf das Grundstück zurückgestellt werden. Den getauschten Behälter erkennen Sie an dem seitlich angebrachten Aufkleber. Die Aktion ist in diesem Falle abgeschlossen.

Da angesichts der Vielzahl an Behältern davon ausgegangen werden muss, dass nicht alle Behälter am Tag des Aktionsbeginns getauscht werden können, ist es zwingend erforderlich, die „alten" Behälter weiterhin sichtbar an der Grundstücksgrenze stehen zu lassen. Restmüllbehälter, die auf Sammelplätzen stehen, sind nach der Restmüllleerung möglichst zügig an die Grundstücksgrenzen der jeweiligen Objekte zurückzustellen. Nur so ist eine fehlerfreie Zuordnung der Behälter möglich.

Die Austauschaktion endet voraussichtlich am 13.12.2024. Die "alten" Restmüllbehälter können natürlich bis zum Austausch weiterhin mit Restmüll befüllt werden und werden auch an den entsprechenden Abfuhrtagen entleert. 

Der Austausch der Behälter erfolgt nach dem registrierten Behälterbestand. Sollten sich im Zuge der Aktion Änderungswünsche oder Mitteilungen über falsch aufgestellte Behälter ergeben, so richten Sie diese bitte erst ab dem 15.01.2025 an das Sachgebiet Abfallwirtschaft der Kreisstadt Euskirchen unter E-Mail abfallwirtschaft(at)euskirchen.de oder Tel. 02251 14-280 und 14-457 bzw. Fax 02251 1458250. Allgemeine Rückfragen zur Tauschaktion sind davon nicht betroffen. 

Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass es während der Aktion zu einem erhöhten Arbeitsaufkommen und dadurch zu längeren Wartezeiten am Telefon bzw. bei der Beantwortung von E-Mails und Faxen kommen kann.