Pflegehilfsmittel und technische Hilfen

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden beitragen, sofern diese nicht von der Krankenkasse oder von anderen Leistungsträgern bezuschusst werden. Die Pflegekassen können zudem finanzielle Zuschüsse für technische Hilfen im Haushalt gewähren, wenn dadurch häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird.