Testament

Mit einem Testament legen Sie in einer Urkunde fest, welche Regelungen für die Vermögensnachfolge nach Ihrem Tode gelten sollen. Man unterscheidet ordentliche Testamente und Nottestamente. Ordentliche Testamente können als öffentliche Testamente, d.h. durch notarielle Beurkundung oder durch eine von Ihnen eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichtet werden. Nottestamente sind nur in Ausnahmefällen zulässig, so z. B. bei unmittelbarer Lebensgefahr oder auf See. Für sie gelten Sonderbestimmungen im Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Justizministeriums des Landes NRW: www.justiz.nrw.de