Schwerbehindertenausweis

Wer durch gesundheitliche Schäden dauerhaft beeinträchtigt ist, hat die Möglichkeit, die Feststellung eines Grades der Behinderung sowie das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung von Merkzeichen zu beantragen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 besteht der Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Der Ausweis enthält Angaben über den Grad der Behinderung sowie Angaben darüber, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Feststellung von Merkzeichen vorliegen. 

Der Ausweis räumt Schwerbehinderten eine Reihe von Vergünstigungen ein, wie z. B. steuerrechtliche Vergünstigungen, vorzeitiger Eintritt der Altersrente, höheres Wohngeld etc. Sofern Merkzeichen festgestellt wurden, kommen weitere Vergünstigungen in Betracht, z. B. unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder Kfz-Steuerermäßigung bei Feststellung des Merkzeichens „G“.

Beantragen können Sie den Ausweis beim:

Kreis Euskirchen – Abt. 50 Soziales
Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen
Tel.: 02251/15-943
E-Mail: 5012(at)kreis-euskirchen.de
Internet: www.kreis-euskirchen.de

Die Verlängerung der Schwerbehindertenausweise kann weiterhin beim Bürgerbüro der Kreisstadt Euskirchen, im Alten Rathaus, Baumstraße 2, Tel.: 02251/14-520 oder -521, erfolgen.