Prozesskostenhilfe

Als eine Sonderform der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege ermöglicht die Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe auch denjenigen die Führung von Prozessen, die aus eigenen Mitteln finanziell nicht dazu in der Lage sind. Wer eine Klage erheben will, muss für das Verfahren in der Regel Gerichtskosten zahlen. Schreibt das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vor oder ist aus sonstigen Gründen anwaltliche Vertretung notwendig, kommen die Kosten für diese hinzu. Entsprechende Kosten entstehen einer Partei, die sich gegen eine Klage verteidigt.

Verbindliche Vordrucke für die Erklärung erhalten Sie beim Amtsgericht Euskirchen. 

Amtsgericht Euskirchen 
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