Inhalt
Untere Denkmalbehörde
Die Untere Denkmalbehörde ist u.a. zuständig für:
- Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Bau- und Bodendenkmäler
- Umgebungsschutz der Baudenkmäler
- Entdeckung von Bodendenkmälern - Anzeigepflicht
- ordnungsbehördliche Maßnahmen
- Eintragung der Denkmäler in die Denkmalliste
Denkmäler sind z.B.: Burgen, Kirchen, Fachwerkhofanlagen, Gründerzeithäuser, Stadtvillen, Grabanlagen, Parkanlagen, römische Wasserleitung.
- Übersicht der Denkmale im Stadtgebiet Euskirchen
- Denkmalbereichssatzung
- Bekanntmachungen
- Tag des offenen Denkmals
Anträge:
- alle denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren gemäß § 9 und § 21 Denkmalschutzgesetz NRW Antrag
- Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß Einkommensteuergesetz Antrag
Die Kreisstadt Euskirchen ist Mitglied im Freundeskreis Römerkanal.
Weitere Informationen zum Thema Denkmalschutz finden Sie auf der Homepage der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.
Kontakt:
Fachbereich 9 - Untere Denkmalbehörde
Dipl.-Ing. Architektin Corinna Relles
Kölner Straße 75
53879 Euskirchen
Tel.: 02251/14442
Fax.: 02251/14452
E-Mail: crelles(at)euskirchen.de