Ort der standesamtlichen Trauung

Die Eheschließungen finden grundsätzlich im Kaminsaal (Sitzplätze für ca. 40 Gäste) oder in der barrierefrei zu erreichenden „Schatzkammer" (Sitzplätze für ca. 16 Gäste) im „Dicken Turm" von Euskirchen statt.

Der "Dicke Turm", Teil der mittelalterlichen Befestigungsanlage, bietet neben seinem historischen Ambiente noch eine weitere Besonderheit: Er ist rund. Somit kann jede im "Dicken Turm" geschlossene Ehe eine richtig "runde" Sache werden.

Der „Dicke Turm" ist die mächtigste verbliebene Wehranlage des mittelalterlichen Euskirchens. Er stammt aus der frühen Befestigungsphase des 14. Jahrhunderts (ca. 1355) mit Mauern in einer Stärke von 2,65 Metern und einer Höhe bis zum Dachansatz von 13.5 Metern. Der Dachkegel wurde in den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts unter Vorlage von baulichen Überlieferungen erneuert. Der Dicke Turm, der zur Stadtseite hin abgeflacht ist, wurde aus Bruchsteinen gebaut, seine Gebäudeecken jedoch zusätzlich mit Werksteinen aus Rotsandstein gesichert. Im Innern sind drei Geschosse abgetrennt: Zunächst ein überkuppeltes Untergeschoss, dessen Gewölbe im spanischen Erbfolgekrieg herausgesprengt wurde, das die heutige „Schatzkammer" darstellt. Sodann ein Obergeschoss mit einem rippengewölbten Saal, der mit Sitzfenstern, Schartenfenstern, Gusserker und einem großen Wappengeschmückten offenen Kamin ausgestattet ist, der „Kaminsaal". Das Dachgeschoss zeigt nach Außen regelmäßige Fenster und wird im Innern von der Kegeldachkonstruktion bestimmt.

Es ist leider derzeit aus Platzgründen nicht möglich, im Anschluss der Trauung Ihrer Gesellschaft ein Glas Sekt o.ä. im „Dicken Turm" oder im „Haus Bibo" zu reichen.

In Ausnahmefällen (z.B. bei weit über 50 Hochzeitsgästen) können Trauungen auch im großen Ratssaal des Rathauses Euskirchen in der Kölner Straße 75 durchgeführt werden. Hier stehen bis zu 90 Sitzplätze zur Verfügung.

Externe Trau-Orte in Euskirchen

Burg Flamersheim

Die Burg Flamersheim, auch Schloss Flamersheim genannt, ist eine Schlossanlage im Euskirchener Stadtteil Flamersheim. Sie ging aus einer mittelalterlichen Wasserburg am Flämmerbach hervor und war ein Jülicher Lehen.

Wohl im 15. Jahrhundert wurde diese Anlage ein erstes Mal umgebaut. Im 17. Jahrhundert zu einem Schloss verändert, folgten im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts weitere Umbauten im Stil des Barocks. Nachdem die Fabrikantenfamilie von Bemberg das Anwesen gekauft hatte, ließ sie es noch einmal im Stil des Neobarocks verändern und gab ihm damit sein heutiges Aussehen. Die Familie ist auch heute noch Eigentümerin und bewohnt die Anlage gemeinsam mit einigen Mietern. Das Schloss ist seit 1982 zusammen mit dem kleinen Schlosspark als Baudenkmal geschützt.

Telefonisch erreichbar unter: 02251-945752                   
www.burgflamersheim.de

Alte Tuchfabrik Euskirchen - Feuerhalle

Das Gebäude der Alten Tuchfabrik in Euskirchen ist ein ehemaliges Industriegebäude. Es wurde, nach Schließung der Produktion und damit einhergehendem Verfall zur Industriebrache, restauriert und umgestaltet. Die ersten Gebäude wurden in den 1850er Jahren errichtet. 1884 existierten in Euskirchen 16 Tuchfabriken, 1896 waren es 18 und vor Ausbruch des Ersten Weltkrieges 21. 1982 musste die Firma Ruhr-Lückerath aber, als letzte Euskirchener Tuchfabrik, schließen und die 180 noch verbliebenen Beschäftigten entlassen.

1998 übernahm die Veybach Liegenschaften GmbH die Tuchfabrik Ruhr-Lückerath. Seither wurde diese, unter Einbeziehung historischer Details, restauriert. Seit Beginn des Umbaus 1998 sind u.a. Ausstellungsflächen, Werkstätten und andere Gewerberäume entstanden.

2004 kam u.a. der Veranstaltungsraum Feuerhalle hinzu, wo seitdem Veranstaltungen, Preisverleihungen, Ehrungen, kulturelle Events und seit dem 01.05.2023 auch offizielle standesamtliche Eheschließungen der Stadt Euskirchen stattfinden.

Feuerhalle – Eventlocation
Josef-Ruhr-Straße 30
53879 Euskirchen
Tel.: 02251 – 129 2404


Ausschließlich in den folgenden Zeiträumen bietet das Standesamt Euskirchen rechtswirksame Eheschließungen an:

Freitags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Samstags von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Außerhalb der v.g. Zeitfenster werden keine Eheschließungstermine durch das Standesamt Euskirchen angeboten.

Neben den ansprechenden Trauzimmern der beiden Burgen stehen auch herrliche Außenterrains zur Verfügung, die sich gerade in den Sommermonaten für Outdoor-Eheschließungen anbieten.

Terminvereinbarungen

  1. Zuerst nehmen Sie Kontakt mit dem Inhaber Ihres gewünschten Trauortes auf und ermitteln einen Eheschließungstermin innerhalb der vom Standesamt Euskirchen vorgegebenen Zeitfenster (s.o.).
     
  2. Danach kontaktieren Sie das Standesamt Euskirchen, um den Termin auch im Standesamt reservieren zu lassen. Grundsätzlich ermöglicht das Standesamt Euskirchen Ihren Terminwunsch. Sollte dies einmal nicht möglich sein, werden wir mit Ihnen gemeinsam eine Alternative erarbeiten.
     
  3. Durch das Standesamt Euskirchen erfahren Sie dann wie, wann und wo die Eheschließung amtlich anzumelden ist und ggfls. welche Unterlagen Sie für die Anmeldung der Eheschließung benötigen.

Kontaktdaten des Standesamts Euskirchen:

Standesbeamter/in:         Telefon:               Zi: E-mail: Fax:

Frau Leuschner                02251 - 14-413   104 aleuschner(at)euskirchen.de 02251-1445413
Frau Wichterich                02251 - 14-364   103 iwichterich(at)euskirchen.de 02251-1458364
Frau König                        02251 - 14-364   103 skoenig(at)euskirchen.de 02251-1456364
Frau Rymus                      02251 - 14-329   101 drymus(at)euskirchen.de 02251-1458329
Herr Michalski (Ltg.)        02251 - 14-327   002 fmichalski(at)euskirchen.de 02251-1458327

Allgemeines

Zur Überprüfung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung (Kein Vorliegen von Eheverboten, z.B. Doppelehe, Minderjährigkeit, direkte Blutsverwandtschaft) gegeben sind, müssen die Verlobten die Eheschließung bei dem Standesbeamten anmelden und die dafür erforderlichen Papiere beschaffen.

Zuständig für die Anmeldung ist ausschließlich der Standesbeamte in der Heimatgemeinde der Verlobten. Wohnen die Verlobten in zwei verschiedenen Gemeinden, können Sie zwischen den beiden Standesbeamten Ihrer Heimatgemeinden wählen.

Diese ausschließliche Zuständigkeit gilt jedoch nur für die Anmeldung. Die Ehe kann vor jedem Standesbeamten in Deutschland geschlossen werden. Hierzu übersendet der Standesbeamte, bei dem die Eheschließung angemeldet wurde, den Standesbeamten, der die Ehe schließen soll, die geprüften Anmeldeunterlagen.

Beide Verlobte müssen im Zeitpunkt der Eheschließung volljährig sein.

Eheschließungen können aktuell ausschließlich schriftlich unter Vorlage aller gesetzlich vorgeschriebenen Urkunden und Dokumente angemeldet werden. Jeder Verlobte füllt für sich einen Vordruck aus. Den entsprechenden Vordruck können Sie hier ausdrucken:

Vordruck zur schriftlichen Anmeldung einer Eheschließung

In besonderen Fällen kann die Anmeldung zur Eheschließung auch persönlich erfolgen (u.U. bei Auslandsbeteiligung). Ist dann einer der Verlobten verhindert, kann er seinen Partner schriftlich bevollmächtigen, die Eheschließung anzumelden. Bitte nutzen Sie den von uns bereitgestellten Vordruck für die Bevollmächtigung. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin geschehen. Sollten Sie einen Wunschtermin zur Eheschließung haben, rufen Sie uns bitte frühestens neun bis zehn Monate vor diesem Termin an, wir halten diesen Termin dann für maximal drei Wochen nach Beginn der Anmeldefrist frei. Innerhalb dieser drei Wochen muss dann jedoch die Anmeldung der Eheschließung vor dem Standesbeamten erfolgen.

Vordruck für die Bevollmächtigung

Erforderliche Unterlagen

Nicht jeder muss die gleichen Unterlagen vorlegen. Dies ist abhängig vom jeweiligen Personenstand (ledig oder geschieden). Ausländische Bürgerinnen und Bürger müssen Urkunden aus ihren Heimatländern vorlegen. Je nach Land müssen diese Urkunden mit einer Apostille versehen oder gar legalisiert sein. In diesen besonderen Fällen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

In der Regel sind von Verlobten, die beide noch nicht verheiratet waren und volljährig und Deutsche sind, folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Den Personalausweis
  • Eine Aufenthaltsbescheinigung oder erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich beim jeweiligen Einwohnermeldeamt).
  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde!).

Von Verlobten, die bereits verheiratet waren, sind folgende Unterlagen beizubringen:

  • Wie vor, jedoch zusätzlich
  • Eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe. Erhältlich bei dem Standesamt Ihrer Eheschließung.
  • Sollte eine Eheschließung oder eine Scheidung im Ausland stattgefunden haben, erkundigen Sie sich bitte vorher beim Standesamt, ob hier zusätzliche Unterlagen vorzulegen sind.

Die vorzulegenden Personenstandsurkunden sollten nicht älter als sechs Monate sein (außer Nachweise über weitere vorangegangene Ehe).

Des Weiteren haben alle Verlobten folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Eine Geburtsurkunde aller gemeinsamer Kinder, ausgestellt beim Geburtssandesamt der Kinder.

Bitte beachten Sie:

Ausländische Verlobte erfragen bitte bei Ihrem Wohnortstandesamt, welche Unterlagen sie zur Anmeldung der Eheschließung vorlegen müssen.

Namensführung in der Ehe

Grundsätzlich haben Sie zunächst zwei Möglichkeiten. Entweder Sie geben eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe ab und bestimmen einen Ehenamen oder Sie geben zunächst keine Erklärung zur Namensführung in der Ehe ab. Im letzteren Fall behalten dann die Verlobten die Namen, die sie im Zeitpunkt der Eheschließung führen.
Zum Ehenamen kann einer der Familiennamen der Verlobten bestimmt werden. Wird ein Ehename bestimmt, kann der Verlobte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder den Namen, den er im Zeitpunkt der Eheschließung führt, dem Ehenamen voranstellen oder anfügen. Die Bildung einer Namenskette (drei Namen hintereinander) ist jedoch dabei ausgeschlossen.

Termine zur Eheschließung

Grundsätzlich finden Eheschließungen vormittags während der Öffnungszeiten statt (09.15 Uhr, 10.00 Uhr, 10.45 Uhr und 11.30 Uhr). Außerhalb der Ferien können auch am Donnerstagnachmittag (14.00 Uhr und 14.45 Uhr) Eheschließungen terminiert werden.

Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten:
Solche besonderen Eheschließungen bieten wir einmal im Monat an:

  • Samstag: Termine von 9.30 Uhr bis 14.00 Uhr
  • Freitagsnachmittag: Termine um 13.15 Uhr und 14.00 Uhr

Für diese Termine sind zusätzliche Gebühren zu entrichten.

Bitte informieren Sie sich telefonisch (02251-14329, -14364 oder -14413 oder 14327).

Informationen zu Vorreservierungen für 2024!

  • Für alle Eheschließungstermine von Januar bis April 2024 nehmen wir ab 01. Juni Vorreservierungen an.
  • Für alle Eheschließungstermine ab Mai 2024 nehmen wir erst ab 01. September Vorreservierungen an.

Die Sonder-Termine 2024:

An folgenden Samstagen in 2024 bieten wir folgende Sondertermine an:

13. Januar; 24. Februar; 02. März; 13. April; 18. Mai; 08. Juni; 06. Juli; 03. August; 07. September; 12. Oktober; 09. November; 14. Dezember

Die restlichen Sonder-Termine 2023 (Stand 01.07.2023)
An folgenden Samstagen sind noch Termine frei:
04.11.2023 und 09.12.2023

Bitte informieren Sie sich telefonisch beim Standesamt in Euskirchen (02251-14329, -14528, -14364 oder -14413 oder 14327) über freie Trautermine.

Kosten der Eheschließung

Die Grundgebühr für die Überprüfung der Ehevoraussetzungen beläuft sich derzeit auf 40,00 Euro. Ist ausländisches Recht zu beachten, beträgt die Grundgebühr derzeit 66,00 Euro. Hinzuzurechnen sind Kosten für Eheurkunden (zw. 10,00 EUR und 20,00 EUR) sowie für den freiwilligen Erwerb eines Stammbuches (13,00 - 35,00 EUR).

Zusätzliche Gebühren sind zu entrichten bei Trauungen am Samstagvormittag (100,00 €), am Freitagnachmittag (80,00 €) sowie für Trauungen im großen Ratssaal Kölner Straße (155,00 € für die Bereitstellung und, sofern die Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten stattfindet, nochmals zuzüglich 66,00 € ). Trauungen im großen Ratssaal sind nur möglich, wenn der Ratssaal zur Verfügung steht, das heißt, wenn er nicht seiner eigentlichen Funktion entsprechend für Rats- und Ausschusssitzungen benötigt wird.

Für die Eheschließungen an den externen Trauorten ist der Grundgebühr eine zusätzliche Gebühr von derzeit 110,00 € zu zahlen.