Beratungshilfe

Bürgerinnen und Bürger, die die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst aufbringen können, haben die Möglichkeit, Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen. So können sich auch Personen mit geringem Einkommen und wenig Vermögen außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtlich beraten lassen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt, übernimmt die Landeskasse die Vergütung der Rechtsanwältin bzw. des Rechtsanwalts oder einer anderen Beratungsperson. 

Vordrucke für den Antrag auf Beratungshilfe sind beim Amtsgericht Euskirchen erhältlich.

Amtsgericht Euskirchen – Rechtsantragstelle
Kölner Straße 40-42, 53879 Euskirchen
Tel.: 02251/951-0
E-Mail: poststelle(at)ag-euskirchen.de
Internet: www.ag-euskirchen.nrw.de