Euskirchen - Stadt mit Gesicht
28.09.2005 10:40 Uhr
Beteiligungsbericht der Stadt Euskirchen
Nach § 112 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW hat die Stadt Euskirchen zur Information der Ratsmitglieder und der Einwohner einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen und jährlich fortzuschreiben. Dieser Bericht wurde nun bezogen auf den Stichtag 31.12.2004 fortgeschrieben. Die Einsicht in den Bericht ist jedermann gestattet. Der Bericht kann während der üblichen Publikumsöffnungszeiten der Stadtverwaltung in Zimmer 207 eingesehen werden.
Der Bericht ohne Anlagen kann darüber hinaus auf der Internetseite der Stadt Euskirchen unter www.euskirchen.de in der Rubrik Rathaus & Politik/Haushaltswirtschaft/Beteiligungsbericht 2004 eingesehen werden.
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