Untere Denkmalbehörde
Untere Denkmalbehörde
Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz) -
DSchG NW
Die Untere Denkmalbehörde ist zum Beispiel zuständig für:
- Vollzug des Denkmalschutzgesetzes für Bau- und Bodendenkmäler
- Umgebungsschutz der Baudenkmäler
- Entdeckung von Bodendenkmälern - Anzeigepflicht!
- ordnungsbehördliche Maßnahmen
- Eintragung der Denkmäler in die
Denkmalliste - Denkmäler sind z.B.: Burgen, Kirchen, Fachwerkhofanlagen, Gründerzeithäuser, Stadtvillen, Grabanlagen, Parkanlagen, römische Wasserleitung
Allgemeines:
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Denkmalbereichssatzung
- Übersichten der Denkmäler in allen Ortsteilen
- Tag des offenen Denkmals | European Heritage Days
- Projekte
- Fachliteratur
- Mitteilungen / Presse
- Ansprechpartner
Mitgliedschaft im Freundeskreis Römerkanal
Anträge:
- alle denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren gemäß Denkmalschutzgesetz /
Antrag - Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gemäß Einkommensteuergesetz /
Antrag - Anmeldung zum Denkmalförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen
(Denkmalfördermittel/Zuschüsse)/ Vordruck (Word)
Weiterführende Links:
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