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Ortsrecht

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Ortsrecht der Kreisstadt Euskirchen

Hinweis zur Einführung des Euro zum 01.01.2002:

Beträge in städtischen Satzungen, die nicht aufgrund anderer Vorgaben erhöht/reduziert oder geglättet werden müssen, sind ab dem 01.01.2002 exakt mit dem Faktor 1,95583 in Euro umzurechen. Diese Umrechnung bedarf keiner öffentlichen Bekanntmachung!

Soweit Satzungen geändert wurden, werden dort Beträge in EUR ausgewiesen.


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