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Euskirchen-Pass

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Euskirchen-Pass

Der Euskirchen-Pass wird auf Antrag vom Bürgerbüro der Stadt Euskirchen für Euskirchener Bürger ausgestellt, soweit deren Familieneinkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet oder Leistungen nach den Bestimmungen des Zwölften oder Zweiten Buches - Sozialgesetzbuch - (SGB XII oder SGB II) bezogen werden.

Als Inhaber eines Euskirchen-Passes haben Sie gegen Vorlage dieses Dokuments die
Möglichkeit an den nachfolgend aufgeführten Freizeitmaßnahmen vergünstigt teilzunehmen oder die nachfolgend aufgeführten Bildungs- und Kulturangebote zu ermäßigten Entgelten  zu nutzen:

Teilnahme an der Stadtranderholung ( Anträge auf Teilnahme an der Stadtranderholung werden im Rathaus, Kölner Straße 75, gestellt)

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Gültigkeit:

Der Euskirchen-Pass ist ein Jahr gültig. Bei gleichbleibenden Voraussetzungen kann die Gültigkeit auf Antrag verlängert werden.

 

Weitere Informationen und Richtlinien:

 

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Links:


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Bürgermailbox

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