Abfallwirtschaft
Abfallwirtschaft
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Informationen: Abfallberatung: Ansprechpartner/ Telefonnummern Containerstandorte Glas, Altpapier und Kleider
Elektro-und Elektronikgroßgeräte Elektro-und Elektronikkleingeräte
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Beantragung von Sperrmüll und Elektro- und Elektronikgroßgeräte
Sperrmüll und Elektro- und Elektronikgroßgeräte von angeschlossenen Grundstücken bis 1,1 cbm Umleerbehälter können nur dann abgeholt werden, wenn Sie dies schriftlich z.B. durch eine Postkarte, per Fax (Fax-Nr: 02251-14373), per e-mail ( Die schriftliche Anmeldung muss spätestens 5 Tage vor dem Abfuhrtermin der Stadtverwaltung vorliegen. Das Sperrgut darf im Einzelfall 4 cbm nicht übersteigen. WICHTIG! OHNE VORLIEGENDE SCHRIFTLICHE ANMELDUNG ERFOLGT KEINE ABHOLUNG!
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Verunreinigungen in der Stadt Euskirchen
Leider kommt es in der Stadt Euskirchen, wie in anderen Städten auch, immer wieder zu Verunreinigungen, die das Stadtbild verunstalten und vielen Menschen ein Dorn im Auge sind. Um dem entgegenzuwirken, ist allerdings auch das Engagement aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt Euskirchen gefordert. Hierzu muss zunächst jeder darauf achten, selbst keine Verunreinigungen zu verursachen und seinen Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen. Darüber hinaus ist allerdings auch Zivilcourage gefragt. Wer andere Personen z.B. beim achtlosen Wegwerfen von Abfall beobachtet, sollte diese gezielt auf ihr Fehlverhalten ansprechen bzw. gegebenenfalls anzeigen.
Auch die Stadt Euskirchen bekämpft Verunreinigungen im Stadtgebiet mit den ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten. Im Hinblick auf die Verunreinigung öffentlicher Flächen (Straßen, Wege, Plätze, Parkanlagen, Kinderspielplätze u.a.) werden verstärkt Kontrollen durch die städtischen Ordnungskräfte, insbesondere in der Kernstadt, durchgeführt. Hierbei werden die Verursacher von Verunreinigungen angesprochen und gegebenenfalls mit einem Bußgeld belegt. Um Rauchern das Entsorgen ihrer "Kippen" zu erleichtern, werden in den kommenden Monaten verschiedene Abfallbehälter in der Fußgängerzone um Aschenbecher erweitert.
Zum 01. August 2005 wurden darüber hinaus bei der Stadt Euskirchen auf Grundlage der "Grundsicherung für Arbeitsuchende" (Hartz IV) zwei Beschäftigungsstellen als "Parkaufsicht" eingerichtet. Als Träger und Verwaltungsorgan steht die Trägergemeinschaft des BZE/DEKRA der Stadtverwaltung zur Seite.
Wesentliche Aufgabe der Parkaufseher ist einerseits der allgemeine Ordnungsdienst (Aufsicht- und Kontrolldienst) in den städtischen Parkanlagen, andererseits aber auch die Durchführung von allgemeinen Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sowie als Ansprechpartner für Parkbesucher zur Verfügung zu stehen. Zu erkennen sind die beiden Parkaufseher an ihrer einheitlichen Dienstkleidung (gelbe Jacke mit Aufdruck "Parkaufsicht - Stadt Euskirchen"). Die Mitarbeiter können sich zudem durch eine Legitimation ausweisen.
Seit Einführung der Parkaufsicht hat sich der Ordnungszustand der Parkanlagen erheblich verbessert. Auch ein höheres Sicherheitsgefühl der Parkbesucher ist anhand entsprechender Rückmeldungen aus der Bevölkerung zu verzeichnen. Missstände werden durch die Parkaufseher umgehend zur Anzeige gebracht, wenn es nicht möglich ist, den Verursacher unmittelbar dazu anhalten, diese zu beheben (Hundekot, Müll, Bierdosen, Graffiti an Spielgeräten usw).
In diesem Zusammenhang wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Euskirchen u.a. das Wegwerfen und Ablagern von Papier, Schmutz, Müll, Schutt und sonstigem Unrat außerhalb der gekennzeichneten Stellen verboten ist. Hausmüll darf nicht in öffentlichen Papierkörben abgelagert werden. Sammelbehälter für Altglas, Altpapier etc. sind nicht mit anderen als dem Sammelzweck entsprechenden Materialien zu füllen. Das Verteilen von gewerblichen Handzetteln o.ä., sofern dies nicht im öffentlichen Interesse geschieht, ist untersagt.
Vergehen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einer Geldbuße geahndet. Dies gilt auch für Hundehalter, die nach der Verordnung verpflichtet sind, durch Hunde verursachte Verunreinigungen umgehend zu entfernen.
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