Gewerbeangelegenheiten
Informationen zum Thema: Gewerbeanmeldung, -abmeldung, und -ummeldung
Die Gewerbestelle wünscht Ihnen einen informativen Aufenthalt !
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu folgenden Themen:
- Servicezeiten
- Wer muss ein Gewerbe anmelden?
- Welche Unterlagen werden für eine Gewerbeanmeldung benötigt?
- Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
- Wo erhalten Sie die Erlaubnisse bei erlaubnispflichtigen Gewerben?
- Wie können Sie das Gewerbe anmelden?
- Was können Sie noch bei uns beantragen?
Servicezeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 8.30-12.30 Uhr,
Donnerstag auch 14.00 - 16.00 Uhr gegen Terminabsprache.
Auf telefonische Anfrage können auch gerne andere Termine vereinbart werden.
Wir befinden uns im Hauptgebäude, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen.
Die Zuständigkeit ist nach Buchstaben aufgeteilt (Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens bzw. bei einer im Handelsregister eingetragenen Firma der 1. Buchstabe des kompletten Firmennamens).
Ihr Sachbearbeiter für die Buchstaben A-K ist Frau Hutter
Sie erreichen ihn unter Tel.: 14-231, Zimmer 118. ab 24.02.2010 Zimmer 37
Ihre Sachbearbeiterin für die Buchstaben L-Z ist Frau Bresgen.
Sie erreichen Sie unter Tel.: 14-489, Zimmer 121. ab 24.02.2010 Zimmer 39
Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich muss jeder, der eine selbständige Tätigkeit ausübt, auch ein Gewerbe anmelden.
Es gibt einige Ausnahmen, z.B. Ärzte, Heilpraktiker, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater usw. Diese gelten als freiberufliche Tätigkeiten und sind gewerberechtlich nicht meldepflichtig.
Bitte setzen Sie sich im Zweifelsfall mit uns in Verbindung, damit wir Ihren Fall genau einordnen können.
Grundvoraussetzung für die Gewerbeanmeldung in Euskirchen ist, dass sich das Gewerbe auch in Euskirchen befindet, da sich die Zuständigkeit des Gewerbeamtes nach der Anschrift der Betriebsstätte richtet.
Wir können nur Gewerbemeldungen für das Stadtgebiet Euskirchen vornehmen, nicht für den ganzen Kreis Euskirchen, da wir keinen Zugriff auf die Daten der anderen kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben.
Wenn sich Ihre Betriebsstätte, oder, wenn Betriebsstätte und Wohnungsanschrift identisch sind, Ihre Wohnung z.B. in Bad Münstereifel, Weilerswist, Zülpich oder einer anderen kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde befindet, müssen Sie das Gewerbe bei dem dortigen Gewerbeamt anmelden !
Welche Unterlagen werden für eine Gewerbeanmeldung benötigt?
Das kommt darauf an, welche Tätigkeit Sie ausüben wollen und welche Rechtsform Sie wählen.
Die häufigste Form ist das Einzelunternehmen, d.h. der Gewerbetreibende meldet das Gewerbe auf seinen Namen an. In diesem Fall müssen Sie Ihren Personalausweis mitbringen.
Wenn Sie eine eingetragene Firma sind, reichen Sie bitte die entsprechende Handelsregistereintragung des Amtsgerichtes ein. Je nach Art der Firma sind die benötigten zusätzlichen Unterlagen unterschiedlich. Daher ist es auch hier sinnvoll, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen, damit wir genau auf Ihren speziellen Fall eingehen können und so Rückfragen vermieden werden können.
Bei der ausgeübten Tätigkeit ist es vor allem wichtig, ob es sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt, z.B. der Betrieb einer Gaststätte, der Betrieb einer Spielhalle, die Ausübung eines Bewachungsgewerbes, die Immobilienvermittlung, die Arbeitnehmervermittlung und einige andere Gewerbe. Bei diesen Tätigkeiten müssen Sie zusätzlich die entsprechende Erlaubnis einreichen, da Sie ohne diese Erlaubnis das Gewerbe nicht beginnen dürfen.
Was kostet eine Gewerbeanmeldung?
Die Verwaltungsgebühr für eine Gewerbean- und ummeldung beträgt zur Zeit (Stand 01.01.2008) im Regelfall 20,00 EUR. Diese zahlen Sie direkt in bar bei meiner Dienststelle ein oder legen Sie in Form eines Verrechnungsschecks Ihren Unterlagen bei.
Wo erhalten Sie die Erlaubnisse bei erlaubnispflichtigen Gewerben?
Wenn Sie eine Gaststätte betreiben wollen, erhalten Sie die Gaststättenerlaubnis bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in deren Bereich sich die Gaststätte befindet. Wenn sich der Betrieb in Euskirchen befindet, bei der Stadtverwaltung Euskirchen, wenn sich der Betrieb in Weilerswist befindet, bei der Gemeinde Weilerswist usw.
Wenn Sie in Euskirchen Immobilien vermitteln wollen, wird die Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (Immobilienvermittlung, Darlehensvermittlung, Baubetreuer, Bauträger usw.) bei der Kreisverwaltung Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen ausgestellt.
Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung ist das Ordnungsamt, Frau Kremin, Tel.: 02251/ 15-433, Zimmer c 32.
Wenn Sie ein Bewachungsgewerbe ausüben wollen, erhalten Sie die Bewachungserlaubnis bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, wo Sie mit Wohnanschrift gemeldet sind.
Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung für den Bereich Euskirchen ist das Landesarbeitsamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf.
Wenn Sie ein Handwerk ausüben wollen, müssen Sie bei der Gewerbeanmeldung eine Handwerksrolleneintragung vorlegen. Diese erhalten Sie für den Bereich Euskirchen bei der Handwerkskammer Aachen. Die Anschrift der Handwerkskammer Aachen lautet 52062 Aachen, Sandkaulbach 21.
Sie ist unter der Telefonnummer 0241/471-0 zu erreichen.
Wenn Sie Versicherungen vermitteln wollen, so ist nach § 34 d Gewerbeordnung eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird durch die Industrie- und Handelskammer erteilt. Informationen hierüber, sowie über die erforderlichen Unterlagen und evtl. Ausnahmen erhalten Sie bei der Industrie- und Handelskammer Aachen, Theaterstr. 6-10, 52062 Aachen. Die Telefonnummer der dortigen Zentrale lautet: 0241 4460-0 ,
e-mail:
info@aachen.ihk.de
Internet:
www.aachen.ihk.de
Wenn Sie als ausländischer Mitbürger ein Gewerbe anmelden wollen, bringen Sie bitte zur Gewerbeanmeldung anstelle eines Personalausweises Ihren Pass mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis mit. Diese Aufenthaltserlaubnis darf keinen Sperrvermerk enthalten, indem Ihnen die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit verboten ist.
Informationen, welche Unterlagen Sie für die einzelnen Erlaubnisse benötigen, erhalten Sie bei den jeweils zuständigen Stellen.
Sprechtage für Existenzgründer:
Sprechtage für Existenzgründer werden von der IHK Aachen in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Euskirchen angeboten. Dort werden Sie über Anmeldeformalitäten, Gewerberecht, Rechtsformen, Unternehmenskonzeptionen, Planungsrechnungen, öffentliche Finanzierungshilfen und vieles mehr informiert. Es finden auch Termine in Euskirchen statt. Diese erfragen Sie bitte bei der IHK Aachen, Ansprechpartner ist ab 01.03.2009 Herr Bohrmann.Telefonnummer der Zentrale der IHK Aachen: 0241 4460-0, Durchwahl von Herrn Bohrmann: 0241/ 4460-290
Den Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung Euskirchen finden Sie in der Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung, er heißt Gerd Schäfer. Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer : 02251/15-113
Die Termine für die Existenzgründer-Sprechtage finden in der Regel alle zwei Wochen dienstags in der Kreisverwaltung Euskirchen statt. Bitte erfragen Sie die genauen Termine telefonisch bei den beiden oben genannten Ansprechpartnern. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der homepage der Industrie- und Handelskammer Aachen
http://www.aachen.ihk.de/
Termine dort oben in der Leiste unter Veranstaltungen
Wie können Sie das Gewerbe anmelden?
- Sie können persönlich hier vorsprechen und die entsprechenden Unterlagen einreichen. Wir füllen dann die Gewerbeanmeldung mit Ihnen zusammen aus und Sie können die Gebühr dann direkt in bar bei uns einzahlen.
- Sie können auch jemanden beauftragen, die Gewerbeanmeldung mit den erforderlichen Unterlagen und der Verwaltungsgebühr bei uns einzureichen. Bitte stellen Sie dann eine Vollmacht auf Denjenigen oder Diejenige aus.
- Sie können die Gewerbeanmeldung mit den fotokopierten Unterlagen auch per Post zusenden. Die Verwaltungsgebühr legen Sie dann bitte in Form eines Verrechnungsschecks bei.
- Formulare:
Gewerbeanmeldung,
Gewerbeummeldung,
Gewerbeabmeldung und ein
Beiblatt für weitere gesetzliche Vertreter
(bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben bei der Stadt Euskirchen, Fachbereich 4, Kölner Strasse 75, 53879 Euskirchen einreichen).
Wichtig bei allen Möglichkeiten:
Sie müssen auf jeden Fall ein Anmeldeformular im Original einreichen oder zusenden, das Sie persönlich unterschrieben haben !
Dieses Formular können Sie entweder bei uns ausfüllen, auf Anfrage per Post erhalten oder über den Computer von unserer homepage ausdrucken und dann mit Originalunterschrift hier einreichen bzw. zusenden.
Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung muss dann vorgenommen werden, wenn Sie einen bereits bestehenden Betrieb erweitern, also eine weitere Tätigkeit hinzunehmen.
Außerdem müssen Sie das Gewerbe ummelden, wenn Sie Ihre Betriebsstätte innerhalb Euskirchens verlegen.
Für die benötigten Unterlagen gilt das gleiche wie bei der Gewerbeanmeldung beschrieben ist.
Gewerbeabmeldung
Eine Gewerbeabmeldung muss dann vorgenommen werden, wenn Sie das Gewerbe nicht mehr ausüben. Außerdem muss das Gewerbe abgemeldet werden, wenn Sie die Betriebsstätte von Euskirchen in eine andere Stadt oder Gemeinde verlegt haben. In diesem Fall müssen Sie das Gewerbe bei der neuen Stadt- oder Gemeindeverwaltung wieder anmelden.
Auch hier gilt für die Unterlagen das gleiche wie bei der Gewerbeanmeldung beschrieben ist.
Was können Sie noch bei uns beantragen?
Für verschiedene Erlaubnisse oder auch zur Vorlage bei Arbeitgebern benötigen Sie teilweise einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Diesen erhalten Sie beim Gewerbeamt Ihres Wohnortes, bzw. wenn Sie eine Firma sind, beim Gewerbeamt am Geschäftssitz Ihrer Firma.
Folgende Unterlagen werden zur Beantragung benötigt:
- Personalausweis oder Pass,
- bei Firmen der aktuelle Handelsregisterauszug
- Verwaltungsgebühr in Höhe von zur Zeit 13,00 EUR (Stand 01.01.2008)
- Verwendungszweck und die Anschrift der Behörde, falls der Auszug für die Erteilung einer Erlaubnis bei einer Behörde benötigt wird.
Den Antrag auf Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch wieder entweder persönlich oder schriftlich beantragen. Bei der schriftlichen Beantragung fügen Sie die benötigten Unterlagen bitte in Fotokopie bei und legen einen Verrechnungsscheck über die Verwaltungsgebühr bei!
Der Antrag wird von hier aus zum Bundesamt für Justiz nach Bonn gesandt, wo der Antrag bearbeitet wird. Nach ca. 10 - 14 Tagen erhalten Sie bzw. die Behörde, für deren Erlaubnis Sie die Unterlagen benötigen, dann den entsprechenden Auszug.
Wie bereits bei der Gewerbeanmeldung erwähnt, können Sie bei uns auch eine Gaststättenerlaubnis beantragen, wenn sich die Gaststätte, die Sie übernehmen oder errichten wollen, im Stadtgebiet Euskirchen befindet. Da die Unterlagen, die Sie dafür benötigen, sehr umfangreich sind und sich im Einzelfall auch unterscheiden, ist es in diesem Fall unbedingt erforderlich, dass Sie persönlich bei uns vorsprechen. Nur so können wir Sie individuell beraten.
Das gleiche gilt für Spielhallenerlaubnisse, Bewachungserlaubnisse, Versteigerererlaubnisse und Reisegewerbekarten.
Außerdem erhalten Sie bei uns Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 des Gaststättengesetzes, die sogenannten Schankerlaubnisse. Diese müssen Sie beantragen, wenn Sie z.B. als Verein ein Sommerfest, Vereinsfest, eine Sportwoche oder ähnliches ausrichten und dabei alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Entgelt anbieten.
Antrag auf Erteilung einer Schankerlaubnis (nur zum drucken)
(Word) Antrag auf Schankerlaubnis (ausfüllbar)
Auskünfte aus dem Gewerberegister
Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register. Das bedeutet, dass Sie nur eine Auskunft über einen Gewerbetreibenden erhalten können, wenn Sie ein berechtigtes Interesse daran nachweisen können.
Um Ihnen eine Auskunft aus dem Gewerberegister erteilen zu können, benötigen wir eine schriftliche Anfrage von Ihnen. Bitte teilen Sie uns darin mit, wozu Sie die Auskunft benötigen und fügen ggf. entsprechende Kopien bei (z.B. Kopie einer offenen Forderung). Bitte teilen Sie uns außerdem möglichst genau mit, wen Sie suchen, also nicht nur einen sog. Phantasie-Firmennamen, sondern auch bei Ihnen bekannte Ansprechpartner, damit wir den gesuchten Gewerbetreibenden möglichst genau zuordnen können. Wenn Ihnen ein Geburtsdatum vorliegt hilft es uns sehr, wenn Sie auch dieses in Ihrer Anfrage angeben. So können wir bei Namensgleichheit vermeiden, dass wir Ihnen eine falsche Auskunft erteilen.
Die Verwaltungsgebühr für die Auskunft aus dem Gewerberegister beträgt 20,50 EUR. Diese legen Sie Ihrer Anfrage bitte als Verrechnungsscheck bei.
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