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Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

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Informationen zum Thema: Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu folgenden Themen:

 

Links:


 

Anmeldung

Die Stadt Euskirchen heißt Sie bei einem Zuzug herzlich willkommen.

Das Bürgerbüro bemüht sich, Ihnen die erforderlichen Formalitäten so leicht wie möglich zu machen.

Folgende Unterlagen werden für eine Anmeldung benötigt.

Bei mehreren Familienangehörigen Ausweise oder Geburtsurkunden aller Personen.

 

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung gemäß § 13 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden Fassung innerhalb von einer Woche erfolgen muss.

Ein Vordruck muss nicht mehr ausgefüllt werden.

Die Anmeldung muss durch Sie persönlich oder durch die Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters im Bürgerbüro der Stadt Euskirchen vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis/Ihre Ausweise mitzugeben.

Ein PDF-Datei Vordruck steht als Download zur Verfügung.

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Was Sie auch noch wissen sollten

Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten -Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen, an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden.

Auskunft über Alters- und Ehejubiläen darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk nur nach Ihrer Einwilligung erteilen.

Eine Datenweitergabe an Adressbuchverlage, ausschließlich zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern, bei der eine Verknüpfung mit anderen personenbezogenen Daten nicht zulässig ist, darf nur erfolgen, sofern Sie zuvor schriftlich Ihre Einwilligung erteilt haben.

Soweit die Datenweitergabe nur nach Einwilligung erfolgen darf, können Sie diese verweigern bzw. eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Auch im Zusammenhang mit der Erteilung oder dem Widerruf der Einwilligung dürfen Ihnen keine Kosten auferlegt werden.

Von Ihren Widerspruchsrechten und der Möglichkeit zur Erteilung von Einwilligungen können Sie bei der Anmeldung durch PDF-Datei Erklärung auf gesondertem Formular oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen. Für mit angemeldete Familienangehörige erhalten Sie entsprechende Formulare von der Meldebehörde. Die Erklärungen können aber auch ohne die Verwendung eines Vordrucks zu jeder Zeit abgegeben werden.

 

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Ummeldung

Anmeldung bei Wohnungswechsel innerhalb des Stadtgebietes Euskirchen

Folgende Unterlagen werden für eine Ummeldung innerhalb des Stadtgebietes Euskirchen benötigt.

Bei mehreren Familienangehörigen die Personalausweise aller Personen, damit die neue Anschrift eingetragen werden kann.

 

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Ummeldung gemäß § 13 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der derzeit geltenden Fassung innerhalb von einer Woche erfolgen muss.

Ein PDF-Datei Vordruck steht als Download zur Verfügung.

Die Ummeldung muss durch Sie persönlich oder durch die Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters im Bürgerbüro der Stadt Euskirchen vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis/Ihre Ausweise mitzugeben.

Die Ummeldung ist gebührenfrei.

 

Was Sie auch noch wissen sollten

Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Meldegesetz erhobenen Daten -Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Anschrift- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- oder Kommunalwahlen, an Antragsteller und Parteien im Zusammenhang mit Volksbegehren und Volksentscheiden sowie mit Bürgerentscheiden.

Auskunft über Alters- und Ehejubiläen darf die Meldebehörde Mitgliedern parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk nur nach Ihrer Einwilligung erteilen.

Eine Datenweitergabe an Adressbuchverlage, ausschließlich zum Zweck der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern, bei der eine Verknüpfung mit anderen personenbezogenen Daten nicht zulässig ist, darf nur erfolgen, sofern Sie zuvor schriftlich Ihre Einwilligung erteilt haben.

Soweit die Datenweitergabe nur nach Einwilligung erfolgen darf, können Sie diese verweigern bzw. eine von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Auch im Zusammenhang mit der Erteilung oder dem Widerruf der Einwilligung dürfen Ihnen keine Kosten auferlegt werden.

Von Ihren Widerspruchsrechten und der Möglichkeit zur Erteilung von Einwilligungen können Sie bei der Anmeldung durch Erklärung auf gesondertem Formular oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen. Für mit angemeldete Familienangehörige erhalten Sie entsprechende Formulare von der Meldebehörde. Die Erklärungen können aber auch ohne die Verwendung eines Vordrucks zu jeder Zeit abgegeben werden.

 

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Abmeldung

Durch das Gesetz zur Änderung des Melderechtsrahmensgesetzes und anderer Gesetze vom 25. März 2002 wurden die Bestimmungen zur Abmeldung am alten Wohnort geändert.

Ab dem 01.06.2004 muss sich nur noch derjenige am alten Wohnort abmelden, der die bisherige Wohnung aufgibt, ohne eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen.

 

Dies trifft zu wenn

Sollte einer dieser Punkte auf Sie zutreffen ist folgendes zu beachten:

Folgende Unterlagen werden für eine Abmeldung benötigt:

 

Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung gemäß § 13 des Meldegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen innerhalb von einer Woche erfolgen muss.

Hinweise

Das Abmeldeformular wird im Bürgerbüro ausgedruckt und muss nur noch unterschrieben werden.

Die Abmeldung muss durch Sie persönlich oder durch die Vorsprache eines schriftlich bevollmächtigten Vertreters im Bürgerbüro der Stadt Euskirchen vorgenommen werden. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person Ihren Ausweis mitzugeben.

Sollten Sie sich nicht mehr in Euskirchen aufhalten, kann eine Abmeldung auch formlos an das Bürgerbüro der Stadt Euskirchen gesandt werden. Ein entsprechender PDF-Datei Vordruck steht auch als Download zur Verfügung. Bitte fügen Sie Ihrem Schreiben eine Kopie Ihres Ausweises bei.

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

 

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