Korruptionsbekämpfung
Auskünfte nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 16.12.2004 das Gesetz zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen (Korruptionsbekämpfungsgesetz - KorruptionsbG) beschlossen, welches zum 01.03.2005 in Kraft getreten ist.
Nach § 17 i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziffer 5 des Gesetzes geben die Mitglieder des Rates sowie die sachkundigen Bürger/innen gemäß § 58 Abs. 3 GO NRW gegenüber dem Bürgermeister schriftlich Auskunft über den ausgeübten Beruf und Beraterverträge, die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und ähnlichen Gremien und Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen sowie die Funktionen in Vereinen und vergleichbaren Gremien. Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.
Für die Stadt Euskirchen erfolgt die Veröffentlichung im Bereich des Sitzungsdienstes auf dieser Internetseite. Unter "Personen" sind dort zu jedem Ratsmitglied und sachkundigen Bürger die entsprechenden Angaben jederzeit aktuell sichtbar. Die Mitglieder des Rates sowie die sachkundigen Bürger/innen sind aufgefordert, den Bürgermeister über Änderungen zu informieren.
Ergänzend hierzu werden die Gremientätigkeiten des Bürgermeisters der Stadt Euskirchen, Dr. Uwe Friedl, an dieser Stelle veröffentlicht. Diese Veröffentlichung erfolgt freiwillig, da sie gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Übersicht über die Gremientätigkeiten des Bürgermeisters
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