Hier finden Sie Erläuterungen und Formulare zu verschiedenen Hilfen, die Sie möglicherweise in Anspruch nehmen können.
Die beiden ersten Punkte werden derzeit einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen. Die angebotenen Formulare sind aber gültig.
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)
Richtlinien zum Zwecke der Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Euskirchen ab 01.01.2006
Antrag Zuschuss Brückenfonds
Richtlinien Brückenfonds
Tätigkeitsbericht Arbeitskreis Seniorenarbeit
Stadtführer für behinderte und ältere Menschen in Euskirchen. Der von 2002 stammende Stadtführer enthält viele veraltete Informationen und wird derzeit neu aufgelegt.
Weitere Informationsangebote für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen:
Familienratgeber der Aktion Mensch
Betreuung von Kindern und Senioren
Der Deutsche Hausfrauen-Bund (DHB) und die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Euskirchen engagieren sich für die Entlastung von Frauen bei der Betreuung von Kindern sowie von Seniorinnen und Senioren. Der DHB schult in Kursen regelmäßig Jugendliche ab 14 Jahren als Babysitter und Erwachsene als Babysitter sowie für die Betreuung von Seniorinnen und Senioren als "Seniorensitter".
In den nachstehenden Listen finden Sie die durch den DHB geschulten Personen, die Sie bei Bedarf direkt ansprechen können. Eine Vermittlung erfolgt weder durch den DHB noch durch die Stadt Euskirchen.
Babysitter-Adressliste (Jugendliche ab 14 Jahren)
Babysitter-Adressliste (Erwachsene)
Seniorensitter-Adressliste
Hilfen für Alleinerziehende
Stadtranderholung / Ferienerholungswerk
Alle Informationen und die Richtlinien zum Euskirchen-Pass finden Sie auf den Seiten unseres Bürgerbüros.
Stadt Euskirchen
Kölner Strasse 75
53879 Euskirchen