Straßen- und Verkehrsflächen
Sachgebiet Verkehrsflächen
Verkehrsflächen in bebauten Gebieten haben heutzutage vielfältige Funktionen. Neben dem rein funktionalen Aspekt der Aufnahme des motorisierten und nichtmotorisierten Verkehrs dienen Sie auch dem Aufenthalt der Bewohner und prägen durch ihre Gestaltung das Gesicht einer Stadt. Bei der Planung des Sraßennetzes sind deshalb verkehrliche und städtebauliche Gesichtspunkte stets im Zusammenhang zu betrachten.
Öffentliche Straßen werden in Nordrhein-Westfalen unterteilt in Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Die Stadt Euskirchen ist im Wesentlichen für die Gemeindestraßen zuständig.
Das Sachgebiet befasst sich neben dem Neu- und Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen und ihrer Gestaltung auch mit dem verkehrssicheren Zustand der Verkehrsflächen. Durch den geeigneten Einsatz von Verkehrsschildern, Ampelanlagen, Fahrbahnmarkierungen, Straßenmöblierungen (z.B. Bänken, Pollern, Fahrradständern) und Straßenbeleuchtungseinrichtungen soll allen Verkehrsteilnehmern ein sicheres und gefahrlosen Benutzen der Verkehrsflächen ermöglicht werden.
Darüber hinaus ist das Sachgebiet Verkehrsflächen auch für die Unterhaltung der städtischen Industriegleisanschlüsse, die Förderung und Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs, die Erteilung von Aufbruchgenehmigungen und die Genehmigung von Zufahrten im öffentlichen Verkehrsraum zuständig.
Straßenbeleuchtung
Für die Straßenbeleuchtung in Euskirchen ist das RWE zuständig.
Über das nachfolgende Formular kann man dort direkt Störungsmeldungen abgeben oder die Telefonnummer 01802 11 22 44 anrufen.
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Links
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