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03.03.2006 08:06 Uhr

Dichtheitsprüfung nach §45 BauO NRW, Aufnahme in die Firmenliste der Stadt Euskirchen

Aufnahme in die Bewerberkartei der Stadt Euskirchen

Die Stadt Euskirchen fordert Unternehmen auf, welche die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen nach § 45 Landesbauordnung NRW durchführen können, sich in die Bewerberkartei der Stadt Euskirchen aufnehmen zu lassen.

Anforderungen:

  • Nachweis einer Güteüberwachung - bestehend aus Fremd- oder Eigenüberwachung. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn das Unternehmen im Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichen "I", "G" bzw. "D" der "Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau" ist. Sachkundenachweis für die Dichtheitsprüfung
  • Referenzliste
  • Geräteliste für die Zustandserfassung, Reinigung von Anschlüssen und Prüfgeräte für den Nachweis der Dichtheit nach DIN EN 1610, ATV-DVWK-A 139 und ATV-DVWK-M 143, Teil 6. 
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nur im Original gültig)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nur im Original gültig)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozial-/Krankenversicherung (nur im Original gültig)
  • Angaben über den Umsatz Ihres Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
  • Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
  • Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Berufsgruppen
  • Angaben über das für die Leitung und Aufsicht vorgesehene Personal
  • Angaben über die Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
  • Ihre Kontoverbindung
  • Mitteilung des Namens und der Anschrift des Konzessionsinhabers

Bewerbungsunterlagen richten bitte an:
Stadt Euskirchen
Fachbereich 08 - Tiefbau und Verkehr
Kölner Straße 75
53879 Euskirchen

 

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